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Gesetzliche Grundlagen

Wir möchten Ihnen hier kurz und bündig die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit vorstellen. Für jeden Gesetzestext haben wir die Funktion des Gesetzes zusammengefasst sowie einen Link zum Originaltext für Sie bereitgestellt. Sollten Sie Fragen zu spezifischen Gesetzen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) oder offiziell „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ regelt die Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz. Hier ist die Bestellung der Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und anderer Fachkräfte geregelt, sowie klar definiert, welche Aufgaben diese im Betrieb haben. Das Gesetz regelt auch die betriebliche Zusammenarbeit rund um Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.

Eine besondere Position in diesem Gesetz hat die Prävention, geregelt in § 1, dem Grundsatz des Gesetzes. Das Gesetz besagt entsprechend, dass Arbeitsschutz und Unfallverhütung durch die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit durch den Arbeitgeber geregelt werden müssen. Die Maßnahmen sollten jederzeit mit gesicherten Erkenntnissen aus der Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik abgestimmt und auf den jeweiligen Betrieb individuell angewendet werden. Dadurch erreichen die Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einen möglichst hohen Wirkungsgrad.

Das Gesetz regelt auch die Pflichten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese sind verpflichtet, dem Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zur Seite zu stehen. Dabei geht es insbesondere um Arbeitssicherheit und menschenwürdige Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheitsschutz, die Vorbeugung von arbeitsbedingten Erkrankungen, die Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und das Ergreifen von Maßnahmen dagegen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, allen Mitarbeitern einen adäquaten Schutz ihrer Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten (§ 1). Der vollständige Name des Gesetzes lautet entsprechend „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“.

Das Gesetz beschreibt die Bedingungen, die am Arbeitsplatz erfüllt sein müssen, damit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist und arbeitsbedingte Unfälle sowie Erkrankungen verhindert werden können. Durch dieses Gesetz können Arbeitsplätze auch nach eindeutigen Kriterien beurteilt und gestaltet werden. Unter diesem Gesetz gibt es zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, wie auch die Arbeitsstättenverordnung.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die Anforderungen für Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten (§1). Sie beinhaltet beispielsweise auch Grundsätze zum Schutz von Nichtrauchern sowie Regelungen zur Einrichtung von Sanitäranlagen und anderen gemeinschaftlich genutzten Räumen. Ein Beispiel ist die Bildschirmarbeitsverordnung, die definiert, was ein Bildschirmarbeitsplatz ist und wie dieser eingerichtet sein sollte. Hier wird die Gefährdungsbeurteilung, einer der wichtigsten Bausteine der Arbeitsmedizin, geregelt (§3). Die Arbeitstättenverordnung fällt in den Geltungsbereich des Arbeitschutzgesetzes.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt die Kernaufgaben der Arbeitsmedizin, nämlich die Gesunderhaltung der Mitarbeiter und die Sicherung ihrer Beschäftigungsfähigkeit. Das Ziel der Verordnung ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Prävention spielt hier also auch eine grundlegende Rolle (§ 1). Wie auch die Arbeitsstättenverordnung fällt die ArbMedVV in den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes.