Rechte & Pflichten: Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie ist an den Arbeitgeber gerichtet, der dafür Sorge zu tragen hat, dass für den Mitarbeiter keine oder eine möglichst geringe Restgefährdung am Arbeitsplatz besteht. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Vorgaben
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