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Arbeitsmedizin im Jahr 2022 – ein Leitfaden

Liebe Kundin, lieber Kunde,

Zunächst einmal wünschen wir von Koamed unseren Kunden ein frohes neues Jahr 2022!

Gemeinsam werden wir die neuen und bestehenden Herausforderungen, die das Jahr 2022 in der Arbeitsmedizin mit sich bringen wird, sicher genauso erfolgreich meistern, wie das in den letzten Jahren der Fall war. Wir haben im vergangenen Jahr viele wichtige Erkenntnisse gewonnen, um unsere Kunden in der Pandemiesituation bestmöglich zu beraten und zu unterstützen. Wir möchten unseren Kundenservice immer weiter optimieren und die arbeitsmedizinischen Abläufe so reibungslos und einfach wie möglich gestalten. Damit wollen wir jetzt zu Beginn des Jahres direkt in die Umsetzung gehen.

Dieser Post dient als Überblick darüber, was auf Sie als Unternehmen mit dem Jahreswechsel nun an Aufgaben und Organisationsaufwand rund um Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit zukommt. Wir erklären konkret, was Sie jetzt bereits tun können, um den Gesundheits- und Arbeitsschutz für Ihre Mitarbeitenden bestmöglich umzusetzen. Diese Schritte werden Ihnen dann im laufenden Jahr sicherlich eine Menge zusätzliche Arbeit ersparen!

ASA-Sitzungen

Erstaunt stellen wir immer wieder fest: Vielen Unternehmen ist nicht bewusst ist, dass sie ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitern einmal pro Quartal dazu verpflichtet sind, eine Arbeitsschutzausschusssitzung zu halten. Teilnehmen müssen der Arbeitgebende oder eine von ihm/ ihr beauftragte Vertretung, zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder, die bestellte Betriebsärztin, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Sicherheitsbeauftragter. Das ist eine Person, die nicht von extern kommt, sondern immer angestellt im Unternehmen ist und ehrenamtlich die Geschäftsführung in Sachen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz unterstützt. Diese muss ab einer Unternehmensgröße von 20 Mitarbeitern schriftlich festgelegt werden.

Damit Frau Dr. Magerl, unsere Betriebsärztin und Geschäftsführerin, bei den ASA-Terminen Ihres Unternehmens sicher anwesend sein kann und wir sie frühzeitig auch in unserem Terminkalender einplanen können, ist es sinnvoll, diese Termine bereits Anfang des Jahres mit uns abzustimmen. Dazu wenden Sie sich bitte an Frau Winschiers (carmen.winschiers@koamed.de), sie übernimmt die Koordination der ASA-Termine bei uns.

Begehungen

Begehungen sind ein wichtiger Bestandteil der arbeitsmedizinischen Betreuung eines Unternehmens und nach dem Arbeitssicherheitsgesetz für jeden Arbeitgeber Pflicht. Bei allen neuen Kunden führen wir oft gleich am Anfang eine Begehung durch, damit Frau Dr. Magerl das Unternehmen kennenlernt und einen ersten Eindruck der vorhandenen Arbeitsbereiche bekommt. Bei Begehungen arbeiten die Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit oft zusammen, denn beide können wichtige Mängel erkennen und entsprechend beraten.

Auch bei Bestandskunden sollte regelmäßig eine Begehung stattfinden, bei der Frau Dr. Magerl nach Möglichkeit teilnimmt.

Die Begehungen werden häufig vor oder nach den ASA-Sitzungen durchgeführt, da zu diesen sowohl die Sicherheitsfachkraft, als auch die Betriebsärztin bereits anwesend sind. Bitte teilen Sie diese Termine Frau Winschiers (carmen.winschiers@koamed.de) frühzeitig mit, damit diese mit dem Terminkalender von Frau Dr. Magerl abgestimmt werden können.

Vorsorgetermine in der Arbeitsmedizin

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, für den Schutz der Mitarbeitenden zu sorgen. Dazu zählt auch die Durchführung von Vorsorgen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Oft ist unklar, ob und wann diese durchgeführt werden müssen. Wenn Sie Frau Fischer (laura.fischer@koamed.de) eine aktuelle Personalliste mit den entsprechenden Arbeitsbereichen zukommen lassen, dann kann Sie Ihnen eine Liste mit entsprechenden Fristen und Untersuchungen aufstellen. Anhand dieser können wir dann Vorsorgetermine mit Ihnen vereinbaren. Zuständig für das Terminmanagement ist Frau Winschiers (carmen.winschiers@koamed.de).

Vorsorgetermine in der Praxis

Es gibt Vorsorgen, die können nur in der Praxis durchgeführt werden. Dazu zählen jene, bei denen ein EKG und/oder Belastungs-EKG gemacht werden muss: die Vorsorgen G41, G26.2 und G26.3. Vorsorgen in der Praxis sind auch dann sinnvoll, wenn einzelne Mitarbeitende noch untersucht werden müssen, die beispielsweise beim letzten Termin im Unternehmen nicht vor Ort waren oder neu angestellt wurden.

Diese Termine finden in aller Regel donnerstags nachmittags statt und werden von Frau Fischer (laura.fischer@koamed.de) geplant und durchgeführt. Hier haben wir auch die Möglichkeit, einzelne Probanden kurzfristiger einzuplanen.

Kurzfristigere Termine

Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden, wenn bei Ihnen Termine außer der Regel im Bezug auf Arbeitsmedizin oder Arbeitssicherheit stattfinden sollten. Beispielsweise bei einer Begehung nach einem Betriebsunfall ist es durchaus gerne gesehen, wenn der Betriebsmediziner an dieser teilnimmt. Falls Frau Dr. Magerl also für wichtige Einzelfälle kurzfristig in den Betrieb kommen soll, melden Sie sich bitte gern bei uns.

Impftermine in der Arbeitsmedizin

Diese bleiben auch in 2022 ein aktuelles Thema für uns. Die Corona-Impfung wird schon seit Juni letzten Jahres von uns angeboten und hat auch viel Anklang gefunden. Da die Nachimpfungen uns ähnlich der Grippeimpfung nun wohl dauerhaft begleiten werden, bleiben sie ein Teil unseres Angebotes. Möchten Sie Ihren Mitarbeitenden die Auffrischungsimpfung ganz bequem an deren Arbeitsplatz ermöglichen? Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, an dem wir in Ihr Unternehmen kommen und die Belegschaft impfen (ab 20 Personen).

Die Grippeimpfung wird saisonal im Herbst/Winter geimpft. Dazu können Sie gerne schon im August/September einen Termin bei uns vereinbaren. Dann kommen wir gerne in Ihr Unternehmen, um die Mitarbeitenden gegen die Grippe zu impfen.

Für Impftermine wenden Sie sich an Frau Winschiers (carmen.winschiers@koamed.de).

Wir freuen uns auch im neuen Jahr für Sie und Ihre Mitarbeitenden da zu sein und wünschen ein gesundes, produktives Jahr 2022! Bei Fragen, melden Sie sich gern jederzeit bei uns.

Ihr Koamed-Team

Dieser Blogpost wurde verfasst von Marlene A. Magerl und Laura Fischer.