Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

„Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz.“ Das Arbeitsschutzgesetz hat das Ziel, die Gesundheit aller Beschäftigten und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu verbessern. Es ist im August 1996 in Kraft getreten,
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