Corona-Pandemie: Neuregelung der Kinderkrankentage 2021

Eltern können Kinderkrankentage nehmen, wenn sie ihr krankes Kind zuhause pflegen müssen. Gesetzlich Versicherten haben gem. § 45 SGB V ein Recht auf Freistellung von der Arbeit und auf Zahlung des Kinderkrankengeldes. In der momentanen Corona-Pandemie greift die Leistung der gesetzlichen Krankenkassen aber auch, wenn die Betreuung des Kindes ausfällt,
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