Das Telefon klingelt: „Frau Meier, der Herr Moser hat Natronlauge im Auge, er muss sofort in die Augenklinik.“ „Haben Sie denn schon Erst-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet?“ „Ja, das haben wir gemacht.“ „Wie konnte das passieren? Hat er denn seine Schutzbrille nicht getragen?“ Betretenes Schweigen am anderen Ende…
…so können furchtbare Unfälle passieren, in diesem Fall mit der Gefahr einer kompletten Erblindung. Und das, weil die Schutzausrüstung gar nicht oder nicht korrekt getragen wurde.
Im folgenden Blogpost finden Sie alle rechtlichen und praktischen Informationen zum Thema persönliche Schutzausrüstung.
Die persönliche Schutzausrüstung umfasst alle Hilfsmittel, die dazu bestimmt sind, einen Mitarbeiter gegen eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Allerdings ist die persönliche Schutzausrüstung erst anzuwenden, nachdem Gefährdungen durch andere Maßnahmen gedämmt wurden: Beispielsweise durch technische Lösungen wie zum Beispiel eine Absaugung, durch organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel Schulungen und andere. Die Restgefährdung soll dann durch den Einsatz von persönliche Schutzausrüstung minimiert werden.
Welche Arten der persönlichen Schutzausrüstung gibt es?
Grundsätzlich wird unter der persönlichen Schutzausrüstung jede Ausrüstung verstanden, die eine Person als Schutz gegen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken trägt oder hält. Dazu gehören zum Beispiel Schutzhelme, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Auffanggurte, Rettungswesten, Stechschutzkleidung oder Hautschutzmittel.
Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung
Zunächst muss die persönliche Schutzausrüstung an den Träger angepasst sein. Das bedeutet zu Beispiel passende Schuh- oder Konfektionsgröße, Handschuhgrüße oder eine gut sitzende Schutzbrille. Wenn Schutzkleidung und Sicherheitsschuhe nicht gut passen, können diese jedoch selbst zum Risiko werden: Neben Druckstellen oder Schmerzen kann es auch zu Unfällen kommen, wenn Angestellte auf Grund schlecht sitzender Bekleidung fallen, sich einklemmen, sowie an Fahrzeugen oder Gegenständen hängen bleiben.
Besonders der Gehörschutz wird oft unterschätzt. Ein nicht optimal passender Gehörschutz schließt am Ohr nicht richtig ab und lässt dann trotzdem noch zu viel Lärm durch. Ein optimal sitzender Gehörschutz ist eine an den Gehörgang angepasste Otoplastik. Diese muss aber natürlich für jeden Mitarbeiter ganz individuell angefertigt werden und kann dann nur von diesem Mitarbeiter genutzt werden.
Außerdem muss natürlich streng darauf geachtet werden, dass die Schutzkleidung auch wirklich für die entsprechende Umgebungssituation geeignet ist. Schutzkleidung in der Chemiebranche muss auf die genauen Chemikalien und deren Reaktionen abgestimmt sein, um optimal schützen zu können. Auch in der Industrie können bestimmte Materialien gefordert sein, wenn beispielsweise mit Lösungsmitteln oder Lacken gearbeitet wird. Daher werden diese Stoffe in Klassen eingeteilt und die Produkte diesen zugeordnet. Noch wichtiger ist dies natürlich bei Schutzkleidung für Mitarbeitende, die mit radioaktiven Stoffen hantieren.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch fehlende Schutzausrüstung
Die häufigste in Deutschland anerkannte Berufskrankheit ist die Lärmschwerhörigkeit. Vor einigen Jahren und Jahrzehnten wurde der Gehörschutz deutlich weniger ernst genommen, was dazu führte, dass viele ältere Mitarbeiter an einer Lärmschwerhörigkeit leiden. Das Problem beim Lärm: Die Schäden treten nicht erst nach langer Exposition auf, sondern können auch bereits entstehen, wenn der Betroffene dem starken Lärm nur einmal oder vorübergehend ausgesetzt ist! Daher ist der Gehörschutz wahnsinnig wichtig.
Bei manchen Materialien war deren Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter lange nicht bekannt, wie zum Beispiel bei Asbest. Daraus resultierten die Berufskrankheiten Asbestose und Lungen- und Kehlkopfkrebs ausgelöst durch Asbest. Dabei lässt sich die Gefahr durch eine geeignete Atemschutzmaske gut eindämmen. Ähnliches gilt für Erkrankungen, die durch das Einatmen sowie Hautkontakt von giftigen Lösungsmitteln entstehen, wie es in der KFZ-Branche und im Handwerk der Fall ist. Hier sind Handschuhe, Schutzbekleidung sowie Atemschutz ebenfalls unerlässlich, um Krebserkrankungen im Alter zu vermeiden.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden
Grundsätzlich sinken die Zahlen der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten immer weiter (https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/bk-geschehen/index.jsp), die Sicherheitsmaßnahmen und Schutzausrüstungen werden immer hochentwickelter und schützen immer effektiver. Allerdings wurde die Statistik 2020 durch die unheimlich hohe Zahl der Infektionskrankheiten durch eine Corona-Infektion verfälscht. Die Zahl der eingereichten Berufskrankheiten im Bereich Infektionskrankheiten sind von 1.910 (2019) auf 33.614 (2020) gestiegen.
Gesundheitliche Gefahren können in manchen Berufen trotz jeglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht verhindert werden, aber viele sind vermeidbar. Es sollte in Ihren Unternehmen viel Wert auf die korrekte Anschaffung und Nutzung einer persönlichen Schutzausrüstung gelegt werden. Gehen Sie auf jeden Fall als gutes Beispiel voran und achten Sie selbst auf die Nutzung der Ausrüstung. Auch wenn Sie nur kurz die Werkshalle durchqueren, der Gehörschutz wird aufgesetzt. Wie sollen die Mitarbeitenden den Gehörschutz ernst nehmen, wenn sich schon der Chef nicht daran hält? Die Berufsgenossenschaft hat eine sehr gute Checkliste herausgegeben, um zu prüfen, ob in Ihrem Unternehmen auch alles zum Thema Schutzausrüstung beachtet wird. Vermeiden Sie so Unfälle, die einfach zu verhindern gewesen wären, wie in unserem Beispiel am Anfang des Textes.
Wie erhalten Sie Unterstützung von Koamed?
Sie erhalten bei jeder Begehung die Möglichkeit, das Thema Schutzausrüstung mit uns zu besprechen. Auf die persönliche Schutzausrüstung Ihrer Mitarbeiter legen wir als arbeitsmedizinisches Unternehmen legen besonderen Wert. Nicht nur die rein technische Unfallverhütung, sondern auch das Wohlergehen der Mitarbeiter liegen uns am Herzen. Oft kann der Arbeitsalltag schon durch kleine Änderungen der Schutzausrüstung für die Mitarbeiter angenehmer gemacht werden und wird damit deutlich lieber getragen. Eine Win-win-Situation für Unternehmen und Angestellte.
Wir dokumentieren alle Auffälligkeiten, die uns während der Vorsorgen begegnen und schließen aus, dass diese mit der Schutzausrüstung in Zusammenhang stehen. Wir sprechen mit den Mitarbeitern über die PSA und erklären die Wichtigkeit dieser aus medizinischer Sicht. Oft kann ein nicht optimaler Hörtest die Mitarbeiter schon dazu bewegen, Ihre Schutzausrüstung konsequenter zu tragen, um Schlimmeres zu verhindern.
Rechtliche Pflichten des Arbeitgebers
Die PSA-Benutzungsverordnung aus dem Jahre 1996 regelt die Auswahl, die Bereitstellung, die Wartung, die Reparatur, den Einsatz und die Lagerung von der persönlichen Schutzausrüstung. Sie richtet sich vollständig an die Arbeitgeber, welche entsprechend auch für alle diese Punkte verantwortlich sind. Die Verpflichtung an den Arbeitgeber, persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. In diesem Gesetz wird geregelt, dass es dem Arbeitgeber obliegt, alle Umstände zu berücksichtigen, die die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen. Welche Maßnahmen dafür erforderlich sind, entscheidet der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Die Kosten für die Schutzausrüstung müssen in aller Regel vom Arbeitgeber übernommen werden. Einzige Ausnahme ist, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen eine Schutzausrüstung tragen möchte, diese aber nicht offiziell an dem entsprechenden Arbeitsplatz vorgesehen ist. Dann muss der Arbeitnehmer diese auch selber finanzieren.
Rechtliche Pflichten des Arbeitnehmers
Doch auch die Beschäftigten haben Verpflichtungen bezüglich der persönlichen Schutzausrüstung. Sie sind dazu verpflichtet, diese zu benutzen, müssen eine Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Nutzung machen und Mängel unverzüglich an den Arbeitgeber oder seinen Beauftragten weitergeben. Ist eine persönliche Schutzausrüstung vorhanden und der Arbeitnehmer wurde ordnungsgemäß eingewiesen, er trägt diese aber trotzdem nicht, dann kann es im Falle eines Arbeitsunfalls dazu kommen, dass der Arbeitnehmer dafür haftbar gemacht wird und entsprechende Versicherungen den Schaden nicht übernehmen. Es ist also auch allen Mitarbeitern dringend geraten, das Thema persönliche Schutzausrüstung sehr ernst zu nehmen.
Haben Sie weitere Fragen zur persönlichen Schutzausrüstung? Melden Sie sich gerne per Telefon oder Mail bei uns. Wir beraten Sie gerne.
Dieser Blogpost wurde verfasst von Marlene A. Magerl und Laura Fischer.


