Uns erreichen in den letzten Tagen vermehrt Anfragen von Kunden und deren Angestellten, ab wann denn ein Husten verdächtig ist, ob eine laufende Nase Schnupfen bedeutet und ab wann Mitarbeiter besser gar nicht erst zur Arbeit kommen. Zudem gibt es viel Unsicherheit bezüglich möglicher Kontakte mit Corona-Patienten sowie Quarantäne und Tests. Um Ihre Unsicherheit zu beseitigen, hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Pandemie. Sehen Sie auch unseren Post zu den schützenden Fragen am Morgen, inklusive einer Infografik für Mitarbeiter. Wir wünschen weiterhin gute Gesundheit!
1. Was, wenn ich Kontakt mit einem Corona-Patienten hatte?
a. In Quarantäne begeben
Wenn Sie Kontakt mit einem bestätigten Corona-Patienten hatten, ist die Chance relativ hoch, dass Sie sich angesteckt haben. Vermutlich haben Sie durch einen Anruf vom Gesundheitsamt von diesem Kontakt erfahren. Falls sie noch keinen Anruf vom Gesundheitsamt bekommen haben und schon Bescheid wissen, begeben Sie sich erstmal in Quarantäne, rufen Sie den Hausarzt an, um das weitere Vorgehen zu planen und informieren Sie den Arbeitgeber. Idealerweise informieren Sie auch Ihr zuständiges Gesundheitsamt, dieses können Sie über diese Webseite ermitteln. Sie dürfen vorerst nicht zur Arbeit, bis der Fall mit dem Gesundheitsamt abgeklärt wurde.
b. Abklärung durch das Gesundheitsamt: Kategorie I oder Kategorie II?
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Kontaktperson der Kategorie I (hohes Infektionsrisiko) und einer Kontaktperson der Kategorie II (geringes Infektionsrisiko). Hier fließen Kriterien ein wie die Dauer des Kontaktes, ob die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und andere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden und ob man sich in einem Raum oder im Freien begegnet ist.
Ein Kontakt unter 15 Minuten führt nur sehr unwahrscheinlich zu einer Infektion, wenn Sie sich sonst an die AHA-Regel gehalten haben. Insbesondere im Freien ist eine Ansteckung eher unwahrscheinlich. Also machen Sie sich in diesem Fall keine allzu großen Sorgen, aber bitte begeben Sie sich in Quarantäne und halten Sie sich an die Regeln des Robert-Koch-Institutes, bis der Fall durch das Gesundheitsamt geklärt ist. Rufen Sie am Besten im zuständigen Gesundheitsamt an, damit der Fall schnellstmöglich bearbeitet werden kann. Dieses können Sie über diese Webseite ermitteln.
c. Verhalten für Kontaktpersonen der Kategorie I
Kontaktpersonen der Kategorie I müssen auf jeden Fall 14 Tage in Quarantäne (siehe Punkt 9), außer sie weisen einen negativen Coronatest nach 10 Tagen nach, wodurch diese Zeit verkürzt werden kann. Davon ausgenommen sind Fälle mit Verdacht auf die gefährlicheren Mutanten, zum Beispiel aus England oder Südafrika. Zudem müssen Sie sich testen lassen, am Besten an dem Tag, wo sie von Ihrem Kontakt mit einem Corona-Patienten erfahren haben. Sie müssen zudem einen zweiten Test 5-7 Tage später machen, da dann der Nachweis des Corona-Virus am wahrscheinlichsten ist. Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass Sie die Quarantäne abbrechen dürfen! Bleiben Sie in Quarantäne, bis die angeordnete Quarantänezeit vollständig verstrichen ist.
Je nach Situation gibt es auch die Möglichkeit, dass die anderen Personen in Ihrem Haushalt getestet werden. Dies kann empfehlenswert sein, besonders wenn zum Beispiel ein Kind betroffen ist, welches natürlich nicht so leicht isoliert werden kann. In diesem Fall wäre es dann gut, ein Elternteil geht mit in Quarantäne und wird ebenfalls getestet. Klären Sie diese Möglichkeiten zur Testung anderer Personen im Haushalt am Besten mit dem Hausarzt ab.
d. Gesundheitsmonitoring für Kontaktpersonen der Kategorie I
Wichtig ist auch das Gesundheitsmonitoring. Das bedeutet, dass Sie regemäßig Ihren Gesundheitszustand überprüfen müssen und ein Tagebuch führen. Sie sollten für jeden Tag seit ihrem Kontakt aufschreiben: Symptome, Körpertemperatur, allgemeine Aktivitäten und Kontakt zu weiteren Personen. Wenn ihr Kontakt mit dem Corona-Patienten einige Tage in der Vergangenheit liegt, schreiben Sie für diese Tage nur das auf, woran Sie sich erinnern können. Dieses Tagebuch ist sehr wichtig, um mögliche weitere Infizierte identifizieren zu können und nachzuvollziehen, ob Sie Symptome haben oder hatten. Zudem sollten Sie während der Quarantäne 2x täglich Fieber messen.
e. Verhalten für Kontaktpersonen der Kategorie II
Kontaktpersonen der Katergorie II müssen nicht in Quarantäne und sich auch nicht testen lassen. Wenn Sie sich selbst gern testen lassen wollen, müssen Sie den Test selbst bezahlen. Wenn der Arbeitgeber einen Test wünscht, ist dies auch möglich und wird durch den Arbeitgeber bezahlt.
f. Beendigung der Quarantäne
Wenn das Gesundheitsamt Sie in Quarantäne geschickt hat, dürfen Sie diese erst nach Ablauf der angeordneten Quarantänezeit beenden. Auch, wenn Sie einen oder zwei negative Tests in diesem Zeitraum hatten. Vergewissern Sie sich genau über den Zeitraum und die Bestimmungen, da es zu hohen Geldstrafen bei Verstößen kommen kann. Hier beispielhaft der Bußgeldkatalog für das Land Baden-Württemberg.
2. Was, wenn ich Kontakt hatte mit jemandem, der im Verdacht steht, COVID-19 zu haben?
Finden Sie heraus, wie begründet der Verdacht ist, sofern möglich. Zum Beispiel könnten Sie erfragen, ob die Kontaktperson zu Kategorie I oder Kategorie II gehört. Ich würde empfehlen, dass Sie sich in Quarantäne begeben bis die andere Person genau sagen kann, in welcher Kategorie sie ist. Wenn die andere Person zu Kategorie I gehört, bleiben Sie in Quarantäne bis der Test der Person negativ ist. Wenn der Test der Person positiv ausfällt, müssen Sie das Gesundheitsamt informieren. Dieses können Sie über diese Webseite ermitteln. In diesem Fall finden Sie alle wichtigen Infos unter Frage 1 in dieser Liste.
Ich würde Ihnen empfehlen, auch Kontakt mit dem Arbeitgeber und dem Hausarzt aufzunehmen und den Fall entsprechend abzuklären.
Für Führungspersonen
Warten Sie besser ab, bis der Fall eindeutig geklärt ist und sicher ist, dass Ihr Mitarbeiter nicht angesteckt wurde. Stellen Sie den Mitarbeiter so lange frei.
3. Was, wenn ich kürzlich in einem Risikogebiet war?
Wenn Sie in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet waren, müssen Sie sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben (genaues zur Quarantäne unter Punkt 9). Außerdem müssen Sie bis spätestens 48 Stundennach Ihrer Einreise über einen Testnachweis verfügen und der zuständigen Behörde vorlegen. Es ist auch eine Einreiseanmeldung verpflichtend, welche Sie bei Einreise bei sich tragen müssen. Wenn Sie aus einem Gebiet mit einem besonders hohen Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion einreisen, müssen Sie sich vor Abreise testen lassen, da Sie einen Nachweis bei Einreise auf Anforderung der zuständigen Behörde oder der Bundespolizei vorlegen müssen. Bitte rufen Sie umgehend nach der Rückkehr ihr zuständiges Gesundheitsamt an um alles Weitere zu regeln. Dieses können Sie über diese Webseite ermitteln.
Nach einem negativen Corona-Testergebnis kann die Quarantäne eventuell verkürzt werden, allerdings frühestens nach fünf Tagen. Wir würden dringend empfehlen, dass Sie 5 Arbeitstage bzw. eine Woche abwarten und so lange in Quarantäne verbleiben. So könne Sie beobachten, ob Sie Symptome entwickeln. Falls Sie Symptome zeigen, müssen Sie umgehend das Gesundheitsamt informieren, einen zweiten Test machen und wieder in Quarantäne. In verschiedenen Bundesländern und Regionen kann dies unterschiedlich geregelt sein, also fragen Sie bitte genau bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt nach. Dieses können Sie über diese Webseite ermitteln.
Informieren Sie nach Ihrer Rückkehr auch den Arbeitgeber.
Für Führungspersonen
Warten Sie wenn möglich auch nach einem negativen Test mindestens 5 Arbeitstage ab, und stellen Sie den Mitarbeiter so lange frei.
4. Was, wenn ich Kontakt mit jemandem hatte, der kürzlich in einem Risikogebiet war?
Wenn Sie Kontakt mit jemandem hatten, der in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet war, ist Vorsicht geboten. Idealerweise begeben Sie sich in Quarantäne, bis der Fall bei der betroffenen Person geklärt ist (siehe Punkt 3.) oder Sie selbst getestet wurden. Dieser Test für Sie wäre kostenpflichtig. Wenn Ihr Arbeitgeber einen Test wünscht, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.
Rufen Sie den Arbeitgeber und beim Hausarzt an, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
Für Führungspersonen
Warten Sie wenn möglich ab, bis der Fall geklärt ist, und stellen Sie den Mitarbeiter so lange frei.
5. Was tun, wenn ich morgens mit Symptomen aufwache?
Bleiben Sie zu Hause und rufen Sie im Betrieb sowie beim Hausarzt an. Der Arzt kann mit Ihnen besprechen, ob es sinnvoll ist, das Gesundheitsamt zu informieren und einen Coronatest zu organisieren und ob Sie arbeiten gehen können.
Für Führungspersonen
Führen Sie ein eindeutiges Protokoll für Ihre Mitarbeiter ein, mit klaren Zeiten für das Einreichen einer Krankmeldung und das Organisieren eines Coronatests. So können betroffene Mitarbeiter so schnell wie möglich abgeklärt werden. Dies bietet Ihnen zumindest eine gewisse Planungssicherheit. Zudem sollten Ihre Mitarbeiter auch genau wissen, welche Symptome dazugehören (siehe Punkt 7 und 8 dieser Liste.) Beachten Sie auch unsere wichtigsten Fragen am Morgen und die dazugehörige Infografik, die Sie gern allen Mitarbeitern zur Verfügung stellen können.
6. Was, wenn jemand in meinem Haushalt Symptome zeigt?
Wenn jemand in Ihrem Haushalt Symptome zeigt, rufen Sie zunächst den Hausarzt an, um abzuklären, ob es sinnvoll ist, das Gesundheitsamt zu informieren und einen Coronatest zu organisieren oder ob Sie arbeiten gehen können. Handelt es sich um Ihr Kind, gilt diese Empfehlung ebenfalls.
Ordnet das Gesundheitsamt den Coronatest an, muss die Person mit den Symptomen in Quarantäne. Das heißt, sie darf sich nicht in der Nähe anderer Mitglieder des Haushaltes aufhalten. Die AHA-Regel ist einzuhalten und es sollte regelmäßig gelüftet werden. Bei Kindern kann eine Quarantäne schwierig sein. Dann sollte sich ein Elternteil mit dem Kind gemeinsam isolieren. Bitte klären Sie diesen Fall aber vorher mit dem Gesundheitsamt, Ihrem Hausarzt und dem Arbeitgeber ab. Ihr zuständiges Gesundheitsamt können Sie über diese Webseite ermitteln.
Idealerweise sollten Sie einen möglichen Corona-Test abwarten und dann erst wieder das Haus verlassen, wenn der Test negativ war. Da das nicht immer realistisch ist, auf jeden Fall gut auf die AHA-Regel achten. Bitte klären Sie mit ihrem Arbeitgeber ab, ob Sie erscheinen oder lieber fernbleiben sollen.
Für Führungspersonen
Wir empfehlen in diesem Fall, den Coronatest abzuwarten bevor Arbeitnehmer wieder arbeiten gehen. Vor allem Eltern betroffener Kinder sollten Sie wenn möglich freistellen. Es ist nicht realistisch, davon auszugehen, dass symptomatische Kinder isoliert werden können. Daher empfehlen wir an dieser Stelle keinen Präsentismus sondern eine offene, vertrauensvolle Kommunikation mit den Eltern, bis der Fall geklärt ist.
7. Welche Symptome sind typisch für COVID-19?
Die häufigsten Symptome in Deutschland sind Husten (40%), Fieber (27%), Schnupfen (28%) und Störung des Geruchs- oder Geschmackssinnes (21%) (Statistik Stand 01.02.2021). Bei Schnupfen liegt eine Entzündung der Nasenschleimhaut vor und es kommt zu vermehrt schleimigem Ausfluss, im Gegensatz zum wässrigen Ausfluss, der durch Kälte oder Temperaturschwankungen entstehen kann. Der Husten ist meist eher trocken. Von Fieber sprechen wir ab einer Körpertemperatur über 38°C. Von erhöhter Temperatur sprechen wir zwischen 37.5°C und 38°C.
8. Welche Symptome sind eher untypisch für COVID-19?
Das Krankheitsbild von COVID-19 kann sehr variabel sein. Es kann auch zu Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Apathie, Müdigkeit, Magen- Darm- Beschwerden, oder geschwollenen Lymphknoten kommen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Natürlich ist ein Patient mit Durchfall, Kopfschmerzen oder Niedergeschlagenheit nicht der typische Corona-Patient. Dennoch wissen wir, dass gerade diese Patienten ein hohes Ansteckungsrisiko bergen können, ähnlich wie die hohe Anzahl asymptomatischer Patienten. Hier wird einfach nicht damit gerechnet, dass es Corona sein könnte, wodurch die Menschen unvorsichtiger sind. Deshalb ist bei jeglichen Krankheitsanzeichen momentan erstmal Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich, direkt den Hausarzt zu konsultieren, der Sie gut kennt und eine qualifizierte Einschätzung vornehmen kann. Daraus können Sie dann Ihr weiteres Vorgehen ableiten.
9. Wie verhalte ich mich während der Quarantäne?
Während der Quarantäne, egal ob als Coronapatient, als Angehöriger oder als Kontaktperson, verlassen Sie Ihr Haus oder Grundstück unter keinen Umständen. Gleiches gilt für Reiserückkehrer. Besuch ist ebenfalls verboten. Sie vermeiden jeglichen Kontakt mit anderen Personen von Angesicht zu Angesicht.
Das RKI empfiehlt, dass Sie sich während der Quarantäne auch möglichst von anderen Mitgliedern Ihres Haushaltes isolieren, um diese nicht anzustecken. Es kann durchaus sein, dass nur ein Mitglied des Haushaltes bei der Diagnose infiziert ist und die anderen sich nicht anstecken. Das sollte also weiterhin vermieden werden. Achten Sie gut auf die AHA-Regel achten und lüften Sie regelmäßig.
Missachtung dieser Regelungen kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen, siehe beispielhaft den Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg.
10. Für Führungskräfte: Wann sollten Angestellte lieber zu Hause bleiben oder nach Hause geschickt werden?
Prinzipiell: Ich kann Ihnen Präsentismus momentan definitiv nicht empfehlen. Fühlt sich ein Mitarbeiter nicht gut, liegen Husten, Schnupfen, Heiserkeit oder andere Krankheitssymptome vor, sollte die betroffene Person nach Hause gehen, beziehungsweise gar nicht erst zur Arbeit kommen (wobei das generell so gehandhabt werden sollte). Angesichts der Tatsache, dass ein unerkannter Corona-Patient derzeit im Schnitt 3-4 Menschen pro Tag ansteckt, empfehlen wir aus menschlicher und unternehmerischer Sicht große Vorsicht. Im Zweifel rufen Sie bitte Ihren Betriebsarzt an und schicken Sie den Mitarbeiter erstmal nach Hause.
In dem Fall, dass der Mitarbeiter nach Hause geht, ruft er den Hausarzt an. Dieser entscheidet, ob Sie das Gesundheitsamt einschalten sollten.
Haben Sie noch offene Fragen?
Wir freuen uns auf Ihre E-Mail und unterstützen Sie gerne, sich bestmöglich vor dem Coronavirus zu schützen.
Dieser Blogpost wurde verfasst durch Marlene A. Magerl.