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Rechte und Pflichten im Homeoffice

Wie viele Mitarbeiter haben bei Ihnen seit Pandemiebeginn im Homeoffice gearbeitet? Hatten Sie denn auch Zeit, sich wirklich mit den Regeln des Homeoffice zu befassen, bei all den Corona Vorgaben? Vermutlich nicht. Das kann ernsthafte Konsequenzen haben, denn das Arbeitsrecht greift im Homeoffice genauso und sollte unbedingt beachtet werden. Dieser Blogpost informiert Sie über die wichtigsten Regeln und die aktuelle Gesetzeslage zum Thema Homeoffice.

Seit Corona ist die Arbeit im Homeoffice so beliebt wie nie. 2020 arbeiteten 36 % der Arbeitskräfte in Deutschland im Homeoffice. Viele wünschen sich auch nach der Pandemie zumindest ab und zu im Homeoffice arbeiten zu können.

Gibt es ein Recht auf die Arbeit Zuhause?

Nein, Arbeitnehmende haben kein Recht auf Homeoffice. Arbeitgeber können ihre betriebliche Organisation frei gestalten. Allerdings gab es zu Pandemiezeiten eine Ausnahme. Die Bundesregierung hatte eine Corona-Arbeitsschutzverordnung  erstellt, in der unteranderem festgelegt wurde, dass Mitarbeitende, wenn es betrieblich möglich ist, ins Homeoffice geschickt werden. Natürlich gibt es auch Berufe, in denen Homeoffice nicht machbar ist. Zum Beispiel Lastkraftfahrer, medizinisches Fachpersonal oder Maschinenführer können Ihren Beruf nur vor Ort und nicht im eigenen Zuhause ausführen.

Diese Verordnung galt aber auch nur bis zum 01.07.2021. Seinem müssen Arbeitnehmende wieder regulär an ihrem Arbeitsplatz arbeiten, es sei denn die Arbeitgeber genehmigen weiterhin die Arbeit im Homeoffice. Viele Unternehmen haben durch die Corona-Pandemie die Vorteile des Homeoffice kennengelernt und behalten dieses nun teilweise auch weiterhin bei.

Muss ich ins Homeoffice gehen, wenn mein Arbeitgeber das möchte?

Das ist grundsätzlich nur möglich, wenn eine arbeitsvertragliche Regelung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht. Ist im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden, kann man das über eine Betriebsvereinbarung regeln. Wenn nicht, dann muss es individualvertraglich vereinbart werden. Zu Zeiten der Corona-Pandemie ist das Homeoffice allerdings eine absolut gute Alternative und sollte genutzt werden, wenn der Arbeitgeber dies möglich macht. Es ist nun mal die beste Form des Infektionsschutzes und der Pandemie-Eindämmung. Im Büro fällt es vielen Angestellten schwer, die Hygieneregeln und Abstandsregeln zu Kolleginnen und Kollegen einzuhalten.

Wenn Vorgesetzte allerdings glauben, dass der Mitarbeitende an Corona erkrankt sei, darf dieser zum Schutz des Betroffenen und der restlichen Belegschaft zur Genesung nach Hause geschickt werden. In diesem besonderen Fall kann der oder die Vorgesetzte allerdings auch keine Arbeit aus dem Homeoffice erwarten.

Sollten Arbeitszeiten außerhalb des Büros schriftlich geregelt werden?

Generell reicht es aus, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmende Homeoffice-Regelungen mündlich besprechen. Arbeitsrechtler empfehlen aber trotzdem, diese Veränderungen schriftlich zu vereinbaren. Im Falle einer Beschwerde von einer der beiden Seiten ist die Rechtslage durch eine schriftliche Vereinbarung deutlich einfacher. An einige Aspekte denkt man im ersten Moment vielleicht gar nicht. Können die Angestellten die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens zu Hause erfüllen? Darf der Arbeitgeber die Zuhause arbeitenden Angestellten aufsuchen, um ihre Tätigkeit zu kontrollieren? Diese Fragen sollten schriftlich festgelegt und von beiden Seiten unterzeichnet werden.

Ist Arbeitsschutz auch im Homeoffice gültig?

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Homeofficebereich zu Hause einrichtet, muss dieser auch den Regeln des Arbeitsschutzes entsprechen. Allerdings ist die Gesetzlage in diesem Punkt recht schwammig. Der Begriff „Homeoffice“ oder „mobiles Arbeiten“ taucht in keiner Verordnung auf. Einzig der Begriff Telearbeitsplatz ist gesetzlich definiert und wird in der Arbeitsstättenverordnung aufgeführt.

Nach dieser sind Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes zu Hause anzufertigen. Dafür brauchten sie allerdings die schriftliche Erlaubnis der Angestellten, denn für die Wohnstätte gilt die „Unverletzlichkeit“ nach dem Grundgesetz.

Wer haftet für Unfälle im Homeoffice?

Der Gesetzgeber hat Ende Juni eine neue Regelung innerhalb des Betriebsrätemodernisierungsgesetz zum Unfallschutz bestimmt. Dieser ist für mobil arbeitende Angestellte ausgeweitet worden. Wenn sich nun jemand beim Kaffeekochen zu Hause verletzt, greift die berufliche Unfallversicherung. Bisher sind dafür die Krankenkassen aufgekommen und die Betroffenen mussten sich mit den niedrigeren Versicherungsleistungen abfinden. Bei Wegeunfällen ist es ähnlich: Die Berufsunfallversicherung greift nun auch, wenn eine Mutter ihr Kind zum Kindergarten bringt und sich auf dem Rückweg ins Homeoffice den Fuß bricht.

Gelten die Arbeitszeiten auch im Homeoffice?

Generell gelten, wenn nichts anderes vereinbart, dieselben Arbeitszeiten wie am Büroarbeitsplatz. Dementsprechend müssen auch zu Hause die Vorgaben des Arbeitszeitengesetzes inklusive Pausenregelungen angewendet werden. Es empfiehlt sich die Einrichtung einer Zeiterfassung damit die Zeiten erfasst und dokumentiert werden. Alternativ kann der Mitarbeiter auch ein Zeitenprotokoll erstellen, dass natürlich auch auf gewissem Vertrauen basieren muss. Sollte die Arbeitsbehörde die Nachweise der Arbeitsstunden fordern, ist eine lückenlose Nachvollziehbarkeit der Arbeitszeiten im Homeoffice definitiv wichtig.

Je nach Situation der Angestellten ist aber auch eine gewisse Toleranz der Vorgesetzten von Vorteil. Elternteile können Ihre Arbeitszeit zum Beispiel an den Tagesablauf des Kindes anpassen, um ungestört arbeiten zu können. Gleitzeit hat für viele Angestellte einige Vorteile. Der individuelle Rhythmus der Angestellten wird berücksichtigt und ein entspannterer Tagesbeginn ohne die Sorge „zu spät“ zu kommen, ist gewährleistet. Diese Gleitzeit kann im Homeoffice gut umgesetzt werden. Natürlich sollten Angestellte, die im Kundenkontakt steht oder mit Kolleginnen und Kollegen kommunizieren müssen, aber zu den üblichen Bürozeiten erreichbar sein.

Wir beraten Sie gerne, wie Sie ein arbeitssicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch korrektes Homeoffice für Ihre Mitarbeiter ermöglichen können. Rufen Sie uns bei Fragen gerne an oder schicken Sie uns eine E-Mail!

Dieser Blogpost wurde verfasst von Marlene A. Magerl und Laura Fischer.