Hinweis: Dieser Post vom 23. November 2020 wurde am 14. Mai 2021 aktualisiert.
Mit dem Andauern der Corona-Pandemie werden immer neue Methoden entwickelt, um das Coronavirus in den Griff zu bekommen. Insbesondere die neuen Schnelltests erhalten derzeit viel Aufmerksamkeit, sorgen aber auch für große Unsicherheit. In diesem Blogpost möchten wir Ihnen gerne die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Tests an die Hand geben. Alle Coronatests können Sie über Koamed abwickeln.
Allgemeine Informationen zu den Coronatests
Sie sind verpflichtet, Ihren Mitarbeitern 2x pro Woche einen Coronatest anzubieten, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten können. Dazu bieten sich prinzipiell natürlich die Schnelltests und Selbsttests an. Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einen Test im Rahmen Ihrer arbeitsmedizinischen Betreuung wünschen, wickeln wir diesen gerne für Sie ab. Das hat unter anderem den Vorteil, dass die Testungen dann direkt mit uns geplant und abgewickelt werden können, inklusive der Schritte, falls ein Test positiv wäre. Sie müssen das Gesundheitsamt nicht zusätzlich einschalten. Unser Labor übernimmt die Meldung, falls nötig. Das erspart Ihnen in jedem Fall einen großen Aufwand.
Die drei gängigen Testverfahren
Prinzipiell gibt es drei Testmöglichkeiten, um eine Infektion mit dem Coronavirus nachzuweisen. Erstens gibt es einen Bluttest auf Corona-Antikörper, zweitens, den PCR-Test, sowie drittens, die Schnelltests. Sowohl der PCR- als auch die Schnelltests erfolgen meist durch einen Rachenabstrich durch Mund und/ oder Nase. Bei den Schnelltests gibt es inzwischen auch Spucktests oder Tests mit einem Abstrich im vorderen Teil der Nase, ca. 1.5 cm tief. Der PCR-Test sowie die Schnelltests weisen den Erreger selbst nach, also eine akute Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Antikörpertest weist nicht den Erreger, sondern Antikörper gegen das Coronavirus nach. Er erbringt also den indirekten Nachweis einer Infektion. Das bedeutet, dass der Patient sich vor mindestens ein bis zwei Wochen mit dem Coronavirus angesteckt hat und jetzt eine gewisse Immunität besteht. Auch nach der Genesung von COVID-19 bleiben Antikörper gegen das Virus nachweisbar. Alle drei Testverfahren können Sie über Koamed abwickeln.
Das PCR-Testverfahren
Das Coronavirus SARS-CoV-2 vervielfältigt sich bereits im oberen Rachenraum, wodurch eine aktuell bestehende Infektion durch einen tiefen Rachenabstrich sehr gut nachweisbar ist. Er sollte idealerweise 5-7 Tage nach dem vermuteten Ansteckungszeitpunkt durchgeführt werden. Wenn ein Mitarbeiter also beispielsweise freitags Kontakt zu einem Infizierten hatte, sollte der Test zwischen Mittwoch und Freitag in der Folgewoche durchgeführt werden. Wer durch das Gesundheitsamt einen Coronatest angeordnet bekommt, wird ebenfalls durch dieses Verfahren getestet.
Für den Test wird ein Wattestäbchen durch Mund und/ oder Nase eingeführt und die hintere Rachenwand abgestrichen. Dies dauert nicht mehr als einige Sekunden. Der Abstrich wird dann in unser Speziallabor verbracht. Dort wird er in einem recht aufwändigen Verfahren molekularbiologisch untersucht. Das Ergebnis zeigt auf, ob das Coronavirus im Rachenraum akut nachweisbar ist oder nicht. Das heißt, dieser Test zeigt auf, ob die untersuchte Person derzeit an COVID-19 erkrankt ist. Das Ergebnis liegt nach ca. 24-36 Stunden vor.
Das Schnelltestverfahren
Eine große Bedeutung kommt auch den Corona-Schnelltests zu. Diese Tests prüfen ebenfalls nach einem Rachenabstrich das Vorliegen von Coronaviren des Typ SARS-CoV-2. Das heißt, sie ermitteln eine akute Erkrankung. Das Ergebnis liegt nach 15-20 Minuten vor. Inzwischen gibt es auch gute Selbsttests, die durch einen Abstrich im vorderen Nasenbereich gemacht werden, sowie die so genannten Spucktests. Auch bei Ihnen ist die Genauigkeit prinzipiell gut.
Diese Tests sind recht sicher, was ein negatives Testergebnis angeht. Im Falle eines positiven Ergebnisses muss im Anschluss nochmals ein Abstrich entnommen werden, um das Ergebnis in einem Speziallabor mittels PCR (siehe oben) zu überprüfen.
Ein Schnelltest sowie die Selbsttests können prinzipiell von Laien durchgeführt bzw. beaufsichtigt werden. Wir würden hier aber aus folgenden Gründen abraten, wenn nicht korrekt geschult wurde:
- Die korrekte Abnahme des Abstrichs muss gewährleistet sein;
- Hohe Verantwortung der durchführenden Testperson;
- Datenschutzgründe;
- Im Falle eines positiven Testergebnisses muss gewährleistet sein, dass umgehend ein weiterer Abstrich für eine PCR-Untersuchung in ein Speziallabor verbracht wird.
Nach einem positiven Schnelltest hat es wenig Sinn, sich in einem Corona-Testzentrum anzumelden, wo ein Termin für einen Rachenabstrich nach 3-4 Tagen vergeben wird und es weitere 3-4 Tage dauern kann, bis ein Ergebnis vorliegt. Insofern bietet es sich für die schnelle Abklärung an, die Coronatests über Koamed abzuwickeln.
Der Antikörpertest IgG COVID-19
Hier werden im Blut eventuell vorhandene Antikörper gegen das Coronavirus nachgewiesen. Um Erkrankungen abzuwehren, bildet unser Immunsystem verschiedene Antikörper. Diese dienen dazu, den Krankheitserreger zu eliminieren. Mit dem Verlauf einer Infektion können sie im Blut nachgewiesen werden. Der Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 zeigt also, dass sich das Immunsystem mit dem Coronavirus auseinandergesetzt hat.
Es gibt vier Gründe, weswegen ein Antikörpertest dennoch durchgeführt werden könnte:
- Um einen Nachweis zu erbringen, ob der untersuchte Mitarbeiter bereits an COVID-19 erkrankt war, die Erkrankung aber vermutlich abgeklungen ist;
- Wenn ein Mitarbeiter bereits länger andauernde Beschwerden hat, die mit dem Coronavirus in Verbindung stehen könnten, wie zum Beispiel Atembeschwerden;
- Um bei einer subakuten Infektion mit mildem Verlauf eine Diagnose zu erzielen, wenn der PCR Test negativ ist, aber ein hoher Verdacht besteht;
- Bei Mitarbeitern mit typischen Symptomen (e.g. Fieber, trockener Husten, Geschmacksstörungen, Atembeschwerden) ab der zweiten Krankheitswoche.
Es wird der Test auf die sogenannten IgG Antikörper empfohlen. IgA oder IgM Tests empfehlen wir nicht. Für den Nachweis einer frischen Infektion (1. Woche der Erkrankung) ist der Antikörpertest ungeeignet. Der Nachweis von IgG Antikörpern kann nicht mit einer Immunität gegen SARS-CoV-2 gleichgesetzt werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein passagerer Schutz bestehen bleibt. Aussagekräftige Resultate, wie oben beschrieben, lassen die Vermutung zu, dass eine Immunität gegen Corona mindestens für einige Monate bestehen bleibt. Für eindeutige Aussagen bezüglich einer möglichen Immunität ist die Studienlage aber noch nicht klar genug. Daten zur Dauer der Immunität gegenüber SARS-CoV-2 müssen via Langzeitstudien erhoben werden, wofür der Zeitraum seit Beginn der Pandemie noch zu kurz ist.
Da dieser Test in der Diagnostik für akute Infektionen mit SARS-CoV-2 nur bedingt eine Rolle spielt, bietet er sich auf Basis der Notwendigkeitslage in Betrieben, Einrichtungen und Verwaltungen unserer Ansicht weniger für die Testung von Arbeitnehmern an.
Haben Sie noch offene Fragen?
Wir hoffen, dass Ihnen unsere Ausführungen beim Verständnis der verschiedenen Tests geholfen haben und Ihre Entscheidung, welche Tests Sie durchführen lassen wollen, erleichtert. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail und unterstützen Sie gerne, sich bestmöglich vor dem Coronavirus zu schützen.
Die Preise der verschiedenen Tests nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Dieser Blogpost wurde verfasst durch Marlene A. Magerl.