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Vorsorgen im Überblick: Die Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze (G37)

Was ist die Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze?

Die Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze wird Arbeitnehmern angeboten, die täglich mehr als vier Stunden an einem Bildschirm arbeiten. Sie ist eine Angebotsvorsorge. Es ist den Mitarbeitern also selbst überlassen, ob sie diese wahrnehmen wollen. Bei dieser Untersuchung wird der Bildschirmarbeitsplatz auf Ergonomie überprüft. Zudem werden die verwendeten Arbeitsmittel beurteilt, zum Beispiel Tische, Bürostühle oder Bildschirme. Abschließend wird ein Sehtest durchgeführt. Diese Testung der Augen ist durchaus sinnvoll, da man mit einer falsch angepassten Sehhilfe oder einer unentdeckten Sehschwäche gesundheitliche Schwierigkeiten erfahren kann. Dabei kann es sich zum Beispiel um Müdigkeit und Erschöpfung, Kopfschmerzen oder Verspannungen durch eine Fehlhaltung am Bildschirmarbeitsplatz handeln.

Wie läuft dieVorsorge für Bildschirmarbeitsplätze ab?

Die Untersuchung enthält in jedem Fall eine ausführliche Anamnese, bei der wir neben den gängigen Gesundheitsfragen speziell nach der Augengesundheit fragen. Relevant ist, ob schon Beschwerden oder Erkrankungen der Augen vorliegen. Außerdem fragen wir nach dem Bewegungsapparat. Denn häufig leiden Menschen bei Bürotätigkeiten unter Rücken- oder Nackenbeschwerden. Außerdem werden neurologische Störungen ausgeschlossen.

In der Arbeitsplatzanamnese besprechen wir Aspekte wie Arbeitsplatzergonomie, verwendete Geräte, die Arbeitsaufgaben sowie Arbeitszeiten und -umfang. Oft stellen wir bei diesem Gespräch schon Mängel fest, die mit einfachen Änderungen am Arbeitsplatz beseitigt werden können. Ein gut eingestellter Bürostuhl kann beispielsweise Rückenschmerzen lindern oder eine Bildschirmbrille für ein augenschonenderes Arbeiten sorgen.

Abschließend führen wir ein Sehtest durch, der Sehschärfe, Akkommodation, Gesichtsfeld, Farbsehen oder Kontrastsehen misst. Sollte die Sehschärfe in die Ferne oder beim typischen Bildschirmabstand von ca. 60 cm nicht ausreichen, so kann eine genaue Überprüfung beim Augenarzt sinnvoll sein. Eine besondere Situation ergibt sich für Mitarbeiter mit Gleitsichtbrille. Die Gleitsichtbrille zwingt den Träger, den Kopf in den Nacken zu nehmen, um im Bildschirmbereich scharf sehen zu können. Diese Zwangshaltung kann zu Verspannungen im Schulter-/ Hals-Bereich führen. Hier gibt es die Möglichkeit, ein Attest für eine Bildschirmbrille auszustellen. Dieses erhält der Mitarbeiter mit der Untersuchungsbescheinigung und kann es dann dem Vorgesetzten abgeben. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle nötigen Maßnahmen zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit unterstützen. Somit ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Kosten einer Bildschirmbrille in einem gewissen Rahmen bezuschusst oder voll übernimmt.

Wann wird die Vorsorge wiederholt und warum?

Eine Erstuntersuchung sollte vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Laut DGUV findet die erste Nachsorge nach einem Jahr statt. Im Folgenden wird die Vorsorge für Mitarbeiter unter 40 Jahren alle fünf Jahre wiederholt, für Mitarbeiter ab 40 alle drei Jahre. In begründeten Einzelfällen wird eine individuelle Verkürzung der Nachuntersuchungsfrist besprochen.

Eine vorzeitige Nachuntersuchung führen wir dann durch, wenn eine vorgezogene Nachuntersuchung ärztlich für notwendig erachtet wird oder bei Beschäftigten, die einen Zusammenhang zwischen ihren Beschwerden und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten (Wunschvorsorge).

Warum ist die Vorsorge auch für die Arbeitgeber so wichtig?

In der Arbeitswelt sitzen viele Menschen den gesamten Tag an ihrem Schreibtisch und vor einem Bildschirm. Das ist auf die vielen Berufsjahre gesehen eine Herausforderung für den Körper. Das viele Sitzen begünstigt häufige Krankheiten, wie zum Beispiel Bandscheibenvorfälle. Daher ist eine gute Arbeitsplatzergonomie von großer Bedeutung für die langfristige Gesunderhaltung der Arbeitnehmer. Ähnlich ist es bei der Bildschirmarbeit. Eine schlecht angepasste Brille sorgt oftmals für Kopf- oder Nackenschmerzen.

Diese Beschwerden führen häufig zu langfristiger Arbeitsunfähigkeit. 20 Prozent aller Krankschreibungen werden aufgrund von Skelett- und Muskelerkrankungen ausgestellt. Daher kann der Arbeitgeber durch Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel durch höhenverstellbare Tische oder angepasste Bildschirmsehhilfen, positiv auf die Mitarbeitergesundheit einwirken.

 

Dieser Blogbeitrag wurde verfasst durch Laura Fischer.