„Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz.“
Das Arbeitsschutzgesetz hat das Ziel, die Gesundheit aller Beschäftigten und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu verbessern. Es ist im August 1996 in Kraft getreten, um EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz in Deutschland umzusetzen. Die Beschäftigten sind eine der wichtigsten Ressourcen eines Unternehmens. Sie verfügen über das notwendige Know-how, um sich im bisweilen harten Wettbewerb gegen Konkurrenten durchzusetzen. Doch gerade schwere körperliche Arbeiten setzen Arbeitnehmenden physisch ganz schön zu und können für erhebliche Belastungen sorgen.
Das Arbeitsschutzgesetz liefert auch die Grundlagen für viele weitere Verordnungen wie zum Beispiel:
- Arbeitsstättenverordnung
- Baustellenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
Inhalte des Arbeitsschutzgesetz
Im Arbeitsschutzgesetz werden allgemeine Vorschriften definiert, die Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers beschrieben und die Verordnungsermächtigungen der Ämter und Regierungen geklärt. Die Arbeitsschutzstrategie Deutschlands wird im fünften Abschnitt vorgestellt und der Schluss regelt die Zuständigkeiten der einzelnen Behörden sowie die Bußgelder und Strafvorschriften bei Nichtbeachtung des Arbeitsschutzgesetzes.
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber verpflichtet sich laut dem Arbeitsschutzgesetz, regelmäßig die Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu bewerten, also eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes zu erstellen und gegebenenfalls notwendige Schutzmaßnahmen einzurichten. Über Änderungen muss der Arbeitgeber seine Angestellten informieren. Für besonders gefährdete Arbeitsbereiche müssen Vorkehrungen getroffen werden, falls ein Fall höherer Gewalt (z. B. Brand, Umweltkatastrophe) eintritt. Außerdem müssen Personen benannt werden, die eine Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen leiten und verantwortlich für diese sind. Diese müssen eine spezielle Fortbildung besucht haben und sind dann sogenannte Ersthelfer. Die Zahl dieser richtet sich immer nach der Zahl der Angestellten im Betrieb.
Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sollten stetig weiterentwickelt werden. Der Arbeitgeber stellt alle erforderlichen Mittel für die Einhaltung des Arbeitsschutzes zur Verfügung. Die Kosten der Einhaltung trägt vollständig der Arbeitgeber. Die persönliche Schutzausrüstung zählt selbstverständlich auch dazu.
Zusätzlich zu den Gefährdungsbeurteilungen muss ein Arbeitgeber seine Angestellten ausreichend und angemessen über die an ihrem Arbeitsplatz einzuhaltenden Maßnahmen zum Erhalt der eigenen Sicherheit informieren. Wann das geschehen muss, ist ebenfalls geregelt: zum Beginn des Arbeitsverhältnisses und immer, wenn sich der Aufgabenbereich verändert oder mit neuen Arbeitsmitteln gearbeitet wird. Diese Unterweisungen müssen in bestimmten Abständen wiederholt werden.
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Arbeitnehmer haben laut Arbeitsschutzgesetz zwei wichtige Rechte. Zum einen das Beschwerderecht und zum anderen das Vorschlagsrecht. Arbeitnehmer haben das Recht, sich mit konkreten Beispielen bei der zuständigen Behörde zu melden, wenn Sie der Meinung sind, die gestellten Mittel und die Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers sind nicht ausreichend. Will der Arbeitnehmer von seinem Vorschlagsrecht gebrauch machen, darf er dem Arbeitgeber Vorschläge unterbreiten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. Es darf bei beiden Rechten zu keinerlei Benachteiligung seitens des Arbeitnehmers kommen.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die geltenden Arbeitsschutzanweisungen des Arbeitgebers einzuhalten. Der Arbeitnehmer muss für die ordnungsgemäße Verwendung von bereitgestellten Arbeitsmitteln (z. B. Maschinen, persönliche Schutzausrüstung, Rohstoff) sorgen. Treten Mängel oder sonstige Defekte bei den bereitgestellten Arbeitsmitteln auf, muss der Arbeitnehmer unverzüglich informiert werden. Gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt wird der Arbeitgeber bei der Umsetzung aller Arbeitsschritte unterstützt, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Einhaltung und Überprüfung
Die Einhaltung und Überprüfung des Arbeitsschutzes ist Aufgabe des Landes. Die zuständigen Behörden beraten und überwachen den Betrieb. Ab dem Jahr 2026 ist das zuständige Land verpflichtet, 5% der im Land befindlichen Betriebe zu besichtigen.
Arbeitgeber oder von ihm beauftragte Personen müssen bei einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit mit der Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen. Das gilt ebenso für Arbeitnehmer, die sich nicht an bestimmte Anordnungen halten. Auch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bzw. eine entsprechende Geldstrafe kann verhängt werden, wenn Anordnungen entweder wiederholt ignoriert und nicht umgesetzt wurden bzw. durch vorsätzliche Handlungen die Unversehrtheit eines Angestellten aufs Spiel gesetzt wird. Insofern sollten die Bestimmungen dieses Gesetzes sowohl von Arbeitgebern, als auch Arbeitnehmern jederzeit ernstgenommen werden.
Haben Sie noch Fragen zum Arbeitsschutzgesetz? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Dieser Blogpost wurde verfasst von Marlene A. Magerl und Laura Fischer.