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Ergonomischer Arbeitsplatz im Büro

Jeder fünfte deutsche Bürger arbeitet laut aktuellen Statistiken an einem Büroarbeitsplatz, die allermeisten heutzutage am Bildschirm. Zwar taucht das Stichwort „ergonomischer Arbeitsplatz“ bei diesen Arbeitsplätzen am häufigsten auf. Allerdings ist Ergonomie grundlegend für jeden Arbeitsplatz wichtig. Ergonomie bedeutet lediglich, dass der Arbeitsplatz an die Belange des dort tätigen Menschen angepasst werden sollte. In diesem Post beschäftigen wir uns vorerst mit den Büroarbeitsplätzen.

Jeder weiß, dass es Richtlinien zu einem ergonomischen Arbeitsplatz gibt, aber die Realität sieht oft anders aus. Oftmals treffen wir in Betrieben, Einrichtungen und Organisationen mangelhafte ergonomische Bedingungen an, entweder durch fehlende Ausstattung oder durch falsche Benutzung dieser. Daher haben wir im Rahmen unseres Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsschwerpunkts relevante Informationen und Tipps für Sie zusammengefasst, um das Thema ergonomischer Arbeitsplatz in Ihrer Organisation pragmatisch anzugehen.

Was hat das mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu tun?

Vielleicht sind Sie erstaunt, dass wir dieses Thema innerhalb unseres aktuellen Themenschwerpunkts ansprechen. Aber Ergonomie am Arbeitsplatz hat sehr wohl etwas mit Arbeitsschutz und -sicherheit zu tun. Rückenschmerzen und Verspannungen sind einige der häufigsten Gründe für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Gerade nach langen Jahren der Bürotätigkeit haben Arbeitnehmende zunehmend mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Daraus entwickelt sich ein Teufelskreis. Die Betroffenen werden krankgeschrieben, bekommen im besten Falle Krankengymnastik und können sich erholen, kehren dann aber an ihren Arbeitsplatz zurück. Der ist mangelhaft und fehlerhaft ausgestattet und somit kehren die Probleme nach kurzer Zeit zurück, es erfolgt eine erneute Krankschreibung. Mit überschaubaren Mitteln können Sie als Arbeitgeber diesen Kreis allerdings schon durchbrechen und den Betroffenen gesundheitlich helfen.

Wie kann der Arbeitgeber die Angestellten unterstützen?

Grundlegend ist eine zeitgemäße, hochwertige Büroausstattung unumgänglich. Ein ergonomisch anpassbarer Bürostuhl und ein höhenverstellbarer Tisch sind da die Anforderungen. Allerdings sind diese Produkte nicht zielführend, wenn diese nicht korrekt eingestellt wurden. Also sollten Sie Arbeitsplätze gemeinsam mit Ihrem Betriebsmediziner anpassen. Auch eine Schulung für den korrekte Arbeitsplatznutzung kann hierbei helfen. Manche Firmen bieten innerhalb ihres betrieblichen Gesundheitsmanagement Präventionsprogramme, wie zum Beispiel eine Rückenschule, an.

Aber auch innerhalb der Vorsorgen beim Betriebsarzt kann etwas getan werden. Die Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze ist dafür ideal. Es werden verschiedene Aspekte der Arbeitsplatzergonomie besprochen und ein Sehtest durchgeführt. Unerkannte oder nicht optimal behobene Sehschwächen können gravierende Auswirkungen für die Mitarbeitergesundheit haben. Eine Bildschirmbrille, die vom Arbeitgeber übernommen oder bezuschusst werden muss, erleichtert die Arbeit für sehgeschwächte Angestellte enorm.

Wie unterstützt Koamed bei diesem Thema?

Zunächst halten wir ergonomische Mängel während einer Betriebsbegehung fest und beseitigen diese sofort, wenn möglich. Außerdem unterstützen wir sie in der Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen für Personen, die am Bildschirmarbeitsplatz arbeiten.

Aktuell werden zwei unserer Mitarbeiterinnen, noch im September, eine Fortbildung besuchen und damit eine Qualifizierung zur Bildschirmfachberaterin erlangen, um sie noch qualifizierter beraten zu können. Zudem stellen wir Ihnen gern eine Broschüre/Checkliste zum Thema „korrekter Bildschirmarbeitsplatz“ zur Verfügung.

Wo finden Sie die Leitlinien für einen ergonomischen Arbeitsplatz?

Die Arbeitsstättenverordnung fordert in § 3 Absatz 1 einen Arbeitsplatz, der die ergonomischen Anforderungen erfüllt. Aber sogar das Arbeitsschutzgesetz macht indirekt schon darauf aufmerksam, denn es fordert die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. In diesen werden alle Bedingungen für einen korrekten Arbeitsplatz abgefragt. Wird also eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, kommen Mängel eines Arbeitsplatzes ans Licht und müssen beseitigt werden. Bei diesen unterstützt Sie ihre Sicherheitsfachkraft oder der Arbeitsmediziner, beide muss jedes Unternehmen bestellen.

Falls Sie weitere Fragen oder Anmerkungen zum Thema ergonomischer Arbeitsplatz haben, wenden Sie sich gerne per Mail oder Telefon an uns.

Dieser Beitrag wurde verfasst von Marlene A. Magerl und Laura Fischer.